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Willkommen im Filmkatalog. Das Österreichische
Filmservice bietet in Zusammenarbeit mit der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA fachrelevante Informationsmedien zum Verkauf bzw. Verleih an. |
Verleihbedingungen
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Jeder Entleiher verpflichtet sich, mit seiner Bestellung diese
Verleihbedingungen anzuerkennen.
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Der Verleih der audiovisuellen Medien (Filme, Videos, DVD, CD-ROM, usw.), im
folgenden kurz Film genannt, erfolgt kostenlos. Die Gebühr der Zusendung wird
vom Filmservice getragen, Die Kosten der Rücksendung per Post übernimmt der
Entleiher. In Wien, für die Bezirke 1-9, erfolgt die Abholung und Rückgabe der
Filme persönlich, für die Bezirke 10-23 ist ein Gratis-Zustelldienst
installiert, der Filme (ab 3 Stück) bringt und abholt.
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Die Filme dürfen nur "nicht kommerziell" vorgeführt werden (ohne Einhebung
eines Eintrittsgeldes). Eventuell anfallende Musikschutzgebühren trägt der
Vorführende.
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Die Benützung der Filme gilt nur im Gebiet der Republik Österreich. Eine
anderweitige Verwendung, Kopierung sowie die Weitergabe an dritte Personen ist
untersagt. Zuwiderhandlungen verstoßen gegen das Urheberrecht sowie Copyright,
sind strafbar und machen schadenersatzpflichtig.
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Der Vorführtag wird schriftlich oder mündlich vereinbart und schriftlich
bestätigt. Die Entleihdauer beträgt in der Regel eine Woche. Durch
Sondervereinbarungen kann diese verlängert werden.
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Der Entleiher verpflichtet sich, für jeden Film einen ordnungsgemäß
ausgefüllten Einsatzbericht (der an den Auftraggeber weitergegeben wird)
unterschrieben und gestempelt zurückzusenden. Für jeden Film, der unaufgeführt
oder ohne ausgefüllten Einsatzbericht zurückgesandt wird, verrechnen wir dem
Entleiher die Kosten der Disposition und des Versandes.
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Für selbstverschuldete verspätete Rücksendung haftet der Entleiher. Pro Titel
und Tag wird eine Verspätungsgebühr von € 10,-- in Rechnung gestellt.
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Der Entleiher trägt die Verantwortung für die sachgemäße Behandlung und
ordnungsgemäße Vorführung der Filme. Gegen Schäden, die durch unsachgemäße
Handhabung, unberechenbare Zwischenfälle und technische Gebrechen am Projektor
oder Rekorder entstehen, kann sich der Entleiher durch eine von uns angebotene
Schadensabsicherung zum eigenen Vorteil sichern. Dafür zahlt der Entleiher
einmalig pro Jahr und Institution (Schule, Firma, Verein etc.) € 20,-
gegen Erhalt eines Zahlscheins (=Versicherungsbestätigung). Ausgenommen von der
Schadensabsicherung sind nachweisbar mutwillige Beschädigungen und
selbstverschuldeter Totalverlust.
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Nicht retournierte Filmkopien, Kassetten, Spulen, Dosen und Filmkoffer werden
zum Neupreis verrechnet.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
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